Einzelheiten zur Inkasso-Klage

Ich habe den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bei der Musterfeststellungsklage gegen die Otto Group (EOS Investment GmbH) anwaltlich vertreten.

Am 15.06.23 wurde das Urteil verkündet. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat der Verbraucherseite in vollem Umfang recht gegeben. Dies geschah aus den folgenden zwei Gründen: Zum einen würde die EOS DID wegen der Konzernverbundenheit mit Otto gar keine fremde Forderungen, sondern (konzern)eigene Forderungen einziehen. Daher liege überhaupt keine Inkassodienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG vor. Im Übrigen sei der beklagten EOS Investment kein Vermögensschaden entstanden, da die Beklagte infolge der mit der EOS DID abgeschlossenen Rahmen- vereinbarung die Inkassokosten nie tatsächlich an die EOS DID bezahlen musste . Ohne Schaden könne es aber auch keinen gegen die Schuldner gerichteten Schadens- ersatzanspruch aus Verzug geben.

 

Außer Frage steht, dass das Urteil nach positiver BGH-Entscheidung auch auf diejenigen Inkassounternehmen anwendbar sein wird, die ein vergleichbares Geschäftsmodell wie Otto/EOS verfolgen.


NDR-Beitrag: 

https://www.ardmediathek.de/video/hamburg-journal/abzocke-mit-inkasso-otto-konzern-wird-verklagt/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS8wMTMwZWFlNy02ZThkLTQ5N2QtODQxYS1lMmYwOTgxOTMzY2U


Vgl. auch: https://www.musterfeststellungsklagen.de/eos


Der BGH hat am 19.02.25 das Urteil des OLG Hamburg aufgehoben und zugunsten von EOS entschieden. Näheres  findet sich hier:


https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/mahnungen-inkasso/bgh-eos-darf-inkassokosten-die-hoehe-treiben


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  • Sachverständiger bei der Anhörung des BTags-Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht am 16.09.2020


  • Ehem. Beiratsmitglied "Iff-Evaluation Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken"

 

  • Mitglied des Arbeitskreises "InkassoWatch" 

       http://inkassowatch.org
 

  • Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency International Deutschland  (2014 - 2021)
  • Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency International Deutschland (2021  - )

 

Zur Person

  • Jurastudium an der Universität Tübingen von 1968 bis 1974
  • Promotion: "Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Inkassobüros" von 1975 bis 1977
  • Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Genf von 1978 bis 1979
  • Professur an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster von 1995 bis 2015 (Ruhestand)
  • Mitarbeiter bei der Anwaltskanzlei am Bundesgerichtshof Dr. Hermann Büttner von 1985 bis 1986
  • Sachverständiger im Rechtsausschuss des Bundestages zur Mandatsträgerbestechung 02/2014
  • Sachverständiger im Hauptausschuss des Landtages Brandenburg zum Karenzzeitengesetz 09/2015
  • Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Hamm (2015 - )

 

 

 

Kontakt:

RA Dr. Wolfgang Jäckle
Schöppingenweg 31

48149 Münster 

0251/863692

radrjaeckle@t-online.de